Verfassungsrechtler zur Flüchtlings-Frage: Scharfe Kritik an Merkel

Flüchtlings-Debatte-


Ein Verfassungsrechtler kritisierte die Politik und das eigenmächtige Vorgehen der Kanzlerin Angela Merkel in der Flüchtlingsfrage. „Ein Akt der Selbstermächtigung“.

Rettungsring

Durch Merkels Alleingang grenzenlos offene Grenzen für Flüchtlinge. Schaden nicht abzusehen

Das Parlament hätte entscheiden müssen

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) scheint eine Vorliebe für das Durchsetzen ihres eigenen individuellen Kopfs zu haben. Heute steht der „Bund“ vor einer rund 20-Milliarden-Klage der Energieversorger, weil die Bundeskanzlerin nach dem Atomreaktor-Unglück in Fukushima eigenmächtig und im „Hauruck-Verfahren“ einige Atommeiler in Deutschland stilllegen ließ und nun steht die gesamte Bundesrepublik vor einem ausgewachsenem Flüchtlings-Dilemma mit einem Schaden unbekannten Ausmaßes.

Merkel breitete ihre Arme aus und hieß alle Flüchtlinge, die gerne nach Deutschland kommen möchten, mit vollem Herzen für willkommen. Im Jahr 2015 strömten rund 1,1 Millionen Menschen nach Deutschland und die vom IW Köln geschätzten 600.000 im Jahr 2016 scheinen noch die untere Basis zu markieren.

An der Entscheidung der Bundeskanzlerin mangelte es an einem erkennbaren Plan und ihr Alleingang werfe verfassungsrechtliche Fragen auf. Michael Bertrams, der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs von Nordrhein-Westfalen, kritisierte im Kölner Stadt-Anzeiger (Mittwoch) Merkels Vorgehen scharf.

Es stellte sich grundsätzlich die Frage, ob Merkel für die „grenzenlose“ Öffnung der Grenzen überhaupt legitimiert war. „In unserer repräsentativen Demokratie liegen alle wesentlichen Entscheidungen – gerade auch solche mit Auswirkung auf das Budget – in den Händen der vom Volk gewählten Abgeordneten“, so der Verfassungsrechtler. Bertrams blickte auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz deutscher bewaffneter Truppen im Ausland. Diese Entscheidungen seien dem Parlament vorbehalten.

Der Parlamentsvorbehalt gelte bereits, wenn es um die Entscheidung geht, wenige hundert Soldaten ins Ausland zu schicken. Somit sei die Aufnahme „hunderttausender Flüchtlinge“ erst recht dem Parlament vorbehalten. „Merkels Alleingang war deshalb ein Akt der Selbstermächtigung“, im Stile einer „selbstherrlichen Kanzler-Demokratie“, so Bertrams.





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