Donnerstag, den 24. Mai 2012

Unsicherheit die Nächste – Neue AGB-Regelungen ab 11. Juni 2010


Neue AGB's für Onlineshops Juni 2010 -

...als wenn Onlinehändler und Shop-Betreiber nichts anderes zu tun hätten...
In relativ kurzen und regelmäßigen Abständen werden nach deutscher Rechtsprechung die Vorschriften für AGB und Widerrufsbelehrungen, bzw. Hinweise und Angaben zum Rückgaberecht des Kunden geändert.



Internetshops werden in eine unliebsame Ecke gedrängt
Online-Händler und Shop-Seiten Inhaber müssen jedes Mal die Anpassungen in Ihren AGB's übernehmen, um nicht "Zielscheibe" für "Abmahn-Jäger" zu werden. Abmahn-Vereine und Abmahn-Anwälte reiben sich die Hände wenn eine neue Regelung dieser Art in Kraft tritt.

Shop-Betreiber werden neu herausgefordert - Geändertes Widerrufsrecht

Regelmäßig werden die Shops durchforstet um nicht eine Schwachstelle oder gar eine veraltete AGB oder Widerrufsbelehrung zu finden. Der Abmahn-Brief mit Unterlassungserklärung zum Unterschreiben und "selbstverständlicher" Kostennote lässt nicht lange auf sich warten.

Wollen Sie als Online-Händler verkaufen oder Rechts-Recherge betreiben?

Jetzt zum 11. Juni 2010 tritt das geänderte Widerrufsrecht und die angepasste Erklärung zum Rückgaberecht in Kraft. Alle Online-Händler müssen diese neue Regelungen sofort ohne Übergangsfrist übernehmen. Es bleibt keine Zeit zum Warten....und wehe der Shop-Betreiber wußte gar nichts vom geänderten Recht...


Sicherheit erbringt nur der Fachanwalt
janolaw Rechtsanwalt AGB's

janolaw Online-Anwalt

Ein Online-Shop zu eröffnen ist nicht schwer, ihn zu betreiben jedoch .....
Online-Händler die sich nicht um die aktuelle Rechtslage kümmern, steuern in Deutschland schon fast automatisch auf Schiffbruch zu.

Es ist zwar sehr verständlich, den Verbraucher zu schützen, die Transparenz und Sicherheit zu bewahren, allerdings sieht in umgekehrter Richtung diese Rechtssprechung für den Online-Händler teilweise wie "Fesselungen und Knebelungen" aus.

Ganz klar, den schwarzen Schafen unter den Shop-Betreiber darf ruhig ein Riegel vor dem Treiben geschoben werden und dazu dienen diese Rechtssprechungen zur AGB sowie zur Widerrufsbelehrung sehr gut.


Online-Shops können sich kaum auf das Wesentliche konzentrieren
Die Minderheit beschwert die Mehrheit
Die überwiegende Mehrheit der Online-Händler ist guter Dinge. Sie wollen von sich aus zufriedene Kunden und sind stets bemüht diese auch glücklich zu machen. Dies kostet viel Arbeit, Kraft und Organisation.

Sich dabei gleichzeitig um die Rechtssprechung zu kümmern, ist beim Shop-Start mit der aktuellen Fassung meist noch in der Vorbereitung abgetan.

Sich jedoch ständig zu informieren, ob sich da vielleicht "was getan habe könnte" und vor allem was genau, überfordet vielleicht den einen und anderen Shop-Inhaber im Internet.

Paragraphen-Dschungel ist kaum zu durchqueren
Gesetzes-Texte richtig zu interpretieren ist in der Regel den Juristen vorbehalten. Diesen sinngemäß richtig auf die eigene Web-Seite zu bringen, grenzt schon fast an Kunst.

Kostenlose Mustervorlagen sind meist gar nicht zu finden und "nur ein oder zwei Tage abwarten", dann den Text bei einem Mitbewerber einfach zu kopieren, ist nicht nur "unfein" und gesetzlich mehr als grenzlastig, sondern vor allem auch gefährlich.

AGB und Widerrufsrecht sind nicht von der Stange, sondern gehören dem Online-Shop individuell angepasst.


Bleiben Sie mit Ihrer AGB auf der (Rechts-) sicheren Seite!
Als Online-Händler sind Sie der Profi im Verkauf und Rechtsanwälte sind die Profis wenn es ums Recht geht. Deshalb sollten Sie als Shop-Betreiber die Rechtssicherheit auch aus den Händen von Profis übernehmen.

Abmahnsichere AGB's und Widerrufsbelehrungen zum Rückgaberecht gehören nicht nur auf populärer Position in einem Onlineshop, sondern müssen dem Angebot und der Art des Online-Geschäfts angepasst sein.
Die Rechtssprechung ändert sich ständig und die Zeit für Aktuallisierung bei gleichzeitiger Rechtssicherheit ist knapp.


Lassen Sie AGB's und Erklärungen Rückgaberecht automatisch erstellen
Die janolaw AG, bestehend aus einem erfahrenen Team von Fachanwälten, erledigt diese Arbeiten für Sie. Das Rezept heißt "AGB Hosting-Service".

Als Shop-Betreiber brauchen Sie sich nicht um Termine, Gesetzes-Texte, Interpretationen der geänderten Rechtslage zu kümmern. Als Online-Händler bekommen Sie mit dem janolaw AGB Hosting-Service zu Beginn die angepassten Dokumente zur AGB, die sie direkt übernehmen können.

Um Abweichungen durch neue Rechtsprechungen brauchen Sie sich nicht zu sorgen. Sie erhalten laufend und völlig automatisch die neuen Dokumente von den Anwälten des janolaw-Teams ausgehändigt, und zwar zur rechten Zeit, bevor etwas "anbrennen" kann.


Die Vorteile des janolaw AGB Hosting-Services im Überblick:
  • Zum Start eine abmahnsichere AGB für Ihren Online-Shop, individuelle Anpassung zum Geschäftsmodell
  • Bei Rechtsänderung jeweilige automatische Aktualisierung sämtlicher Dokumente zur direkten Übernahme
  • Einrichtung und Einbindung zum Hosting-Service per Schnittstelle oder Verlinkung
  • Anwaltsgarantie von janolaw für eine sichere Haftungsgrundlage
  • Der janolaw AGB Hosting-Service für 16,90 Euro mtl. (zzgl. MwSt.) und bei jährlicher
    Zahlungsweise erhalten Sie 10% Rabatt auf den Grundpreis

(Stand: Mai 2010)



Die Anschlüsse an den janolaw AGB Hosting-Service lassen sich über verschiedene gängige Verfahren und Online-Shops anwenden. Darunter fallen z.B. Lösungen für OXID eSales, Magento, ascara, omeco, osCommerce, gambio und das sehr verbreitete xt:Commerce.

Bleiben Sie am Ball der Rechtssprechung und lassen Sie es nicht zu einem Glücksspiel werden, ob Sie vielleicht doch mal von einem "Abmahn-Fahnder" gefunden werden und dieser womöglich eine Schwachstelle in Ihrer AGB findet. Je nach "Verstoß" kann die Kostennote in ungeahnte Höhen schnellen. Neue AGB-Regelungen ab 11. Juni 2010!





Mehr Infos AGB-Hosting bei JanolawJanolaw AGB-Sicherheit







Rechtssicherheit auch durcheit auch durch erprobte Mustervorlagen Verträge



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Kommentare und Meinungen

3 Kommentare zu “Unsicherheit die Nächste – Neue AGB-Regelungen ab 11. Juni 2010”
  1. germay nebaye sagt:

    ich möchte mit jemand vertrag abschliessen er sagte mir, ich soll schreiben wie das
    aussieht oder was ich vorstelle,also mein frage ist,ob ihr mir helfen können,wenn ja dann soll dies schnell wie möglich passieren,bitte antworten mir wie ich Sie kontaktieren kann

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  2. [...] Vermeiden Sie ggf. eintretende Kopfschmerzen wenn Sie nicht wissen und jedem Zweifel erhaben sind, ob Ihr vorbereiteter Vertrag, die Abmahnung oder ein Widerspruch nicht Hieb- und Stichfest ist. Als Nicht-Jurist können Sie als Privatperson oder auch als Geschäftmann nicht die Details der Rechtssicherheit in allen Belangen kennen. Dafür sind die Profis am Werk. Egal ob es sich um z.B. um eine Zahlungsklage, oder eine Ablehnung der vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag handelt. Die "Fallen und Stricke" sind für den Laien oft unsichtbar und können nach Zuschnappen der "Falle" auch nach Jahren noch richtig Unheil einbringen. Klauseln die schon längst vom BGH als unzulässig erklärt worden sind gehören ebenso zu den "Tücken" wie einfache formelle Fehler, die oft den Vertrag oder die Vereinbahrung mit einem Handstreich zunichte machen können. Eigentlich müssten Sie sich bei der Verfassung eines Schreibens nicht nur um die Details Ihres persönlichen Anliegens durcharbeiten, sondern sich auch nach der aktuellen Rechtslage informieren! Der "gute Rat" des Nachbarn, des Verwandten oder des Freundes kann allerdings schon veraltet sein! Ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Mieter oder Vermieter sind, ob Sie ein wichtiges Geschäft über die Bühne bringen, oder ob Sie sich gegen ein Schreiben wehren wollen. Was Sie auch unternehmen, es muss Hand und Fuß haben. Eine zittrige Unterschrift ist nicht aller guter Anfang Haben Sie schon bei der Vorbereitung Zweifel der Rechtssicherheit, dann wird es nach dem Unterschreiben und ggf. Versenden des Vertrages oder des Widerspruchs bestimmt nicht besser. Sie werden wahrscheinlich mehr als nötig darüber nachdenken müssen, ob sich nicht doch ein Fehler eingeschlichen haben könnte. Gehen Sie den juristischen Fallen ruhig aus dem Weg Gelassenheit können Sie erreichen, wenn Sie ein erprobtes Musterschreiben oder eine Vorlage zur Hand haben, die von Profis wie Fachanwälten der verschiedenen Sparten gefertigt und geprüft worden sind. Sie können sicher sein, sich auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung zu befinden, da die Musterschreiben entsprechend aktuallisiert und angepasst sind. Mit diesen Vorlagen spielen Sie den Ball "Ihrem Gegner" zu, bzw. können mit Ihrem Vertrags-Partner im Einvernehmen eine sichere Zusammenarbeit aufbauen. Sicherheit durch Rechtssicherheit – Die Janolaw Fachanwälte bieten Ihnen die Basis! Ab dem 11. Juni 2010 gibt es neue Regelungen für die AGB und das Rückgaberecht! Wichtig für Shob-Betreiber! Neue Unsicherheiten zur Rechtssicherheit für Online-Shop treten auf Hier Infos [...]



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