Schärfere Sanktionen gegen „sozialwidrige“ Hartz-IV-Abhängige

Sozialhilfe-


Mehr Geld für von Hartz-IV abhängigen Menschen, aber dafür tiefer gehende Sanktionen und Konsequenzen bei „sozialwidrigem Verhalten“. Die Bundesagentur für Arbeit wies die Jobcenter zu einer härteren Gangart gegen die Betroffenen an.

Erben sollen ebenfalls in Haftung genommen werden können

Entlassungen
Wer nicht sputet, der fliegt

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wendet für Hartz-IV-Abhängige offenbar das Verfahren „Zuckerbrot und Peitsche“ an. Ab dem kommenden Jahr gibt es mehr Geld für einzelne Gruppen der Betroffenen, so z.B. 5,- Euro mehr für Langzeitarbeitslose, dafür müssen sie aber mit stark verschärften Sanktionen rechnen, falls sie nicht die Forderungen des Jobcenters erfüllen wollen. Wer seine Hartz-IV-Abhängigkeit selbst verschlimmerte oder grundsätzlich selbst verschuldete, muss künftig mit härteren Konsequenzen rechnen, so BILD (Freitag). Die BA soll die Jobcenter daraufhin angewiesen haben.

Betroffene müssen demnach damit rechnen, dass sämtliche zugeteilten Leistungen der bis zu letzten drei Jahre zurückgefordert werden. Das gilt auch für sämtliche Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung und sogar den Wert der ausgegebenen Essensgutscheine. Erben eines Hartz-IV-Abhängigen sollen ebenfalls in die Haftung genommen werden können.

Schärfere Sanktionen, wenn sich ein Hartz-IV-Abhängiger „sozialwidrig“ verhält. Die Forderungen nach einer Rückzahlung der Hartz-IV-Leistungen bei einer selbst verschuldeten Lage ist kein Novum. Neu ist allerdings, dass die Erstattung auch dann gefordert werden kann, wenn der Betroffene während seiner Leistungsbezüge keine Anstrengungen unternimmt, um aus seiner Situation herauszukommen. Das gilt auch für die grob fahrlässige oder vorsätzliche Verschärfung der eigenen Notlage.


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