Donnerstag, den 23. Februar 2012

Provisionsabhängiger Strompreisvergleich von Verivox wird offensichtlicher

14. Januar 2012 um 2:34 Uhr - Thema Featured



Stromanbieter - Flexstrom

Verivox bestätigt indirekt die Vorwürfe des Energieversorgers FlexStrom

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Verivox nimmt unprovisionierte FlexStrom-Tarife aus dem Vergleichsrechner. Der Energieversorger FlexStrom sieht die Annahme von einem rein provisionsabhängigen Strompreisvergleich bestätigt.

Einen Stromtarif "X" vom Energieversorger "Y" den anderen Anbietern objektiv gegenüberzustellen, um dem Verbraucher eine echte Vergleichsmöglichkeit zu bieten, scheint für Verivox nicht relevant zu sein. Offenbar beeinflusst die Höhe, der vom Energieversorger an Verivox zugesprochene Provision, die Position in der Strompreis-Vergleichstabelle. Wie "unabhängig" das Vergleichsportal bisher arbeitete, könnte der Fall TelDaFax und Verivox ans Tageslicht bringen.

Der unabhängige Energieversorger FlexStrom begrüßt das Eingeständnis von Verivox, das Portal bilde nicht alle Stromtarife gleichberechtigt ab. Das Eingeständnis dokumentiert eine „bemerkenswerte Offenheit“, heißt es bei dem Energiediscounter. Verivox hatte am Mittwoch bekannt gemacht, dass es u.a. jene Tarife von FlexStrom nicht mehr anzeigen wird, für die keine Provision gezahlt wird.

„Der jetzige Schritt von Verivox bestätigt genau das, was wir seit Jahren bereits vermuten: Die Höhe von Provisionen beeinflusst definitiv die Darstellung bei Verivox“, sagt FlexStrom-Sprecher Dirk Hempel. „Es handelt sich bei Verivox um ein reines Verkaufsportal.“

Seit Dezember geht FlexStrom gerichtlich dagegen vor, dass Tarife mit geringen oder ganz ohne Provision von Verivox falsch dargestellt werden. „Wenn Verivox jetzt offen eingesteht, dass unsere Angebote ohne Provisionszahlungen nicht berücksichtigt werden, schafft das ganz sicher mehr Transparenz für den Verbraucher“, so der Unternehmenssprecher.

Flexstrom

Strafanzeige gegen verivox

Stromkunden, die eine diskriminierungsfreie Abbildung des gesamten Energiemarktes wünschen, wissen mit dieser Ankündigung, was sie vom Vermittlungsportal Verivox erwarten dürfen: „Bei Verivox wird eben nur ein Auszug aus den Tarifangeboten angezeigt“, sagt Hempel. „Wer einen Überblick über den gesamten Markt will, ist bei Verivox komplett falsch und informiert sich lieber woanders.“

FlexStrom und Verivox streiten sich seit Jahren über die Provisionsforderungen des Verkaufsportals. Der Energieversorger weist die Forderungen von Verivox für die Kundenvermittlung als überzogen zurück und hat daher in den letzten Jahren mehrfach eine Diskriminierung beklagt, insbesondere gegenüber dem mittlerweile insolventen Anbieter TelDaFax.

Seit der Insolvenz von TelDaFax gab es wiederholt schwere Vorwürfe gegen Verivox. So berichteten das Handelsblatt und die Financial Times Deutschland unter Berufung auf Eidesstattliche Versicherungen, Mitarbeiter von Verivox und TelDaFax hätten „gemeinsame Sache“ gemacht. Der Staatsanwaltschaft Heidelberg liegt dazu mittlerweile eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Verivox vor (Staatsanwaltschaft Heidelberg, Aktenzeichen 320 Js 28010/11).

FlexStrom hat daher bereits im Dezember eine Schadenersatz-Klage vor dem Landgericht Heidelberg gegen Verivox angestrengt (Aktenzeichen 12 O 91/11 KfH). Dabei geht es um einen Tarif, der zunächst korrekt angezeigt worden war. Erst nachdem FlexStrom für den Tarif eine niedrige zweistellige Provision angeboten hatte, ließ Verivox den Tarif im Vergleichsrechner durch eine falsche Darstellung extrem weit nach hinten wandern.

Vergleichbare Tarife mit höherer Provision wurden hingegen weiterhin auf den vorderen Plätzen im Rechner angezeigt – bis Verivox den Vertriebsvertrag mit FlexStrom kündigte. Verivox führte als Vorwand dafür in Presseberichten eine angebliche Anzahl von 3000 Kundenbeschwerden an. Diese Behauptung wurde dem Vertriebsportal aber mittlerweile durch eine Einstweilige Verfügung gerichtlich untersagt.

Die FlexStrom Tarife





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Quelle: FlexStrom Presse



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