Mindestlohn im Einzelhandel spürbar – Mit Überraschungen

Mindeslohn-


Der seit 2015 in Deutschland geltende Mindestlohn ist inzwischen im Einzelhandel deutlich spürbar. Von einem Arbeitsstellen-Abbau kann allerdings keine Rede sein. Im Gegenteil. Die Überraschung lautet Neueinstellungen.

Abgänge

Noch immer sind keine Tendenzen einer flächendeckenden Jobvernichtung sichtbar.

Manche Ökonomen dürften von Mindestlohn-Folgen etwas überrascht sein

Der Mindestlohn seit Beginn 2015 wirkt sich in teils überraschenden Entwicklungen aus. Mehr Arbeitsplätze statt ein von den Arbeitgeber-Vertretern vorausgesagter „massiver Arbeitsstellenabbau“. Im Einzelhandelsbereich bekommt die Supermarkt-Kette Edeka die wohl kaum berücksichtigten Auswirkungen des Mindestlohns zu spüren.

Im Januar erhöhte Edeka aufgrund der Mindestlohn-Einführung die Gehälter der beschäftigte Mini-Jobber. Nun sieht Edeka Hessenring für die Regionen Kassel, Fulda, Göttingen und Erfurt zu, in der Minijob Sparte noch weiteres Personal einzustellen, da die Lücken durch verkürzte Arbeitszeiten geschlossen werden müssen.

Der Geschäftsführer von Edeka Hessenring, Hans-Richard-Schneeweiß, erklärte das „Phänomen“ lt. Berliner Zeitung (Montag) mit der neuen Einkommenshöhe durch den Mindestlohn. Demnach wollen zahlreiche Mitarbeiter ihren Status als Mini-Jobber nicht verlieren. Das wäre dann der Fall, wenn die definierte Einkommensgrenze von 450,- Euro überschritten würde. Aus diesem Grund wurden die Arbeitszeiten gekürzt und am anderen Ende blieben die Lücken, denn die zu verrichtende Arbeit ist die gleiche geblieben.

Die aufgezählten Schreckens-Szenarien durch den „fatalen Mindestlohn“ blieben auch nach den ersten 100 Tagen seit der Einführung aus. Zumindest braucht es im Bereich des Einzelhandels noch weit mehr Geduld, bis die von Wirtschaftswissenschaftlern angekündigten Mindestlohn-bedingte massiven Arbeitsplatzverluste (ifo, März 2014) tatsächlich eintreten.





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