„Hass-Kommentare“: Lammert fordert Mindeststrafe

Soziale Medien-


Sogenannte Hass-Kommentare in den Sozialen Medien dürfen nicht mehr unbeantwortet bleiben. Bundestagspräsident Norbert Lammert fordert eine Gesetzesverschärfung für die Verhängung einer Mindeststrafe.

Streit
Beschwerden gegen Politiker unterbinden?

Die Regierungskoalition plant Maßnahmen gegen sog. Hass-Kommentare in den Sozialen Medien wie Facebook und Twitter. Die Betreiber dieser Webseiten sollen künftig mit Konsequenzen rechnen, falls die zu beanstandenden Beiträge nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeit von 24 Stunden entfernt werden. Nun schaltete sich auch Bundestagspräsident Norbert Lammert in die Diskussionen rund um „bedrohliche Kommentare“ ein und fordert eine härtere Gangart gegen die Plattformen sowie Urheber der Mitteilungen.

Die Beschwerden, Beleidigungen und Verleumdungen im Netz hätten zugenommen. Lammert beklagte im Gespräch mit der Funke Mediengruppe die „Verrohung von Kommunikationsformen in den sogenannten Sozialen Medien, die jeder Beschreibung spottet“. Die Verleumdungen, Beschimpfungen und unmittelbarer Gewaltandrohung seien in keiner Weise hinnehmbar. Lammert will den zunehmenden „Hass-Angriffen“ auf Politiker im Internet mit einer Gesetzesverschärfung begegnen. Für derartige Delikte solle es „ein Mindeststrafmaß geben“. Damit könne den Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit genommen werden, wegen vermeintlicher Unerheblichkeit Strafverfahren „gleich niederzuschlagen“, so der Bundestagspräsident.

Ein Werkzeug zur Unterdrückung unbequemer Wahrheiten?

Wie soll die Überwachung auf „Hass-Kommentare“ eigentlich aussehen und wer entscheidet, ob ein ins Visier geratener Beitrag ein Ausdruck des „Hasses“ darstellt? Das längst überstrapaziert missbrauchte Wort findet inzwischen Anwendung für Beiträge, die einer Beschwerde über eine versalzene Suppe gleichkommen. Nun soll der Gast mit einer Mindeststrafe rechnen, weil ein Dritter festgestellt haben will, dass sich der Koch beleidigt und verleumdet fühlt?

Der Aufruf zur Gewalt ist als solcher klar erkennbar. Der Unterschied zwischen Verleumdung und unbequemer Wahrheit jedoch nicht.


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