Hartz IV Sanktionen: Jobcenter hielten 2 Mrd. Euro zurück

Grundrechteverletzung-


In den vergangenen 10 Jahren hielten die Jobcenter durch das Verhängen von Sanktionen gegen Hartz IV Abhängige knapp 2 Milliarden Euro zurück.

Effektives Sparen am Bedürftigen

Sklaven
Gefügig durch Leistungskürzungen auf
weniger als Existenzminimum

Sollten zu den Einsparmaßnahmen bei den Jobcentern neben Kostensenkungen in der Verwaltung auch KÜrzungen bei den ausgezahlten Sozialleistungen zählen, dann waren diese Maßnahmen in den vergangenen Jahren sehr effektiv. Die Jobcenter sparten sich im Laufe der letzten 10 Jahre rund 2 Milliarden Euro durch Leistungskürzungen beim Grundbedarf der Hartz IV-Abhängigen ein, wie Spiegel Online berichtete.

Die sog. Sanktionen werden von den Mitarbeitern der Jobcenter u.a. verhängt, wenn der Betroffene mit Berechtigung für Arbeitslosengeld II irgendwelche Vorgaben missachtet. So kann auch das Versäumnis eines Meldetermins zu empfindlichen Kürzungen des „Lebensminimums“ führen.

Zwischen den Jahren 2007 und 2016 hielten die Jobcenter durch Sanktionen insg. 1,9 Milliarden Euro zurück, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann. Demnach gab es im alleine im Jahr 2016 rund 134.000 Leistungsberechtigte, über denen mindestens einmal eine Sanktion verhängt wurde. Im Jahr 2007 betraf es rund 123.000 Arbeitslose. Im vergangenen Jahr betrug die durchschnittliche Kürzung 108 Euro.

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz verteidigt die Leistungskürzungen bei Arbeitslosengeld II. In einem Gespräch mit RP-Online erklärte Schulz, dass die Sanktionen keine Schikanen seien, sondern um die selbstverständliche Beteiligung der „Bezieher von Hart IV an bestimmte Spielregeln“.


970x250

Schreibe einen Kommentar