ESM-Gouverneur Regling bleibt weitere 5 Jahre

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Klaus Regling kann sich über weitere fünf Jahre der „völligen Unantastbarkeit“ als ESM-Gouverneur erfreuen. Die Eurogruppe stimmte für seine Wiederernennung.

ESM-Chef bleibt weitere fünf Jahre immun gegen jede Gerichtsbarkeit

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ESM kann sich eigene Regeln schaffen

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wird in den kommenden fünf Jahren weiterhin von Klaus Regling geführt. Alle Mitglieder der Eurogruppe (Finanzminister der Euro-Mitgliedsländer) stimmten ausnahmslos für seine Wiederernennung als ESM-Gouverneur.

Der ESM ist eingerichtet worden für die Unterstützung notleidender Euro-Mitgliedsländer und genießt umfassende Rechte in der Entscheidung der zu vergebenden Gelder. Schon zu Beginn planten die führenden Politiker der Euro-Länder für ESM eine Kapitalausstattung in Höhe von 700 Milliarden Euro ein. Damit sollte eine Liquidität von 500 Milliarden Euro für die Kreditvergabe geschaffen werden. Die Steuerzahler der Bundesrepublik stehen mit einem Anteil von 27 Prozent bzw. 189 Milliarden Euro gerade.

Griechenland ist das erste Mitglied, das Gelder vom ESM erhielt, bisher 32 Milliarden Euro aus einem reservierten Etat von gut 80 Milliarden Euro. Der deutsche Steuerzahler ist somit anteilig bereits mit rund 8,6 Milliarden Euro aktiv beteiligt.

Als nächster „heißer Kandidat“ für die Inanspruchnahme „öffentlich abgezwungener“ Gelder wird Italien geführt. Ein wirtschaftlich weitaus größeres Kaliber als Griechenland und schwer belastet durch den eigenen Bankensektor. Unterm Strich dient der ESM lediglich über den Umweg der jeweiligen Regierungen für die Bankenrettung. So wurde es in Griechenland vollzogen und das wird auch in Italien der Fall sein. Italiens Regierung hat ohnehin schon trotz der „Bail-In-Regelung“ einen steuerfinanzierten Fonds für die Stützung der Banken eingerichtet und somit mit Begrüßung der EU auf die eigentlich von Brüssel untersagten „Bail-Out-Regelung“ zurückgegriffen.

Klaus Regling ist als Leiter des ESM wie auch die weiteren ESM-Mitarbeiter sowie die Räumlichkeiten des ESM lt. Artikeln 27 und 30 der Statuten „unantastbar“. Der ESM ist dazu befugt, zu schalten und walten wie es beliebt, ohne dass sich jemals ein ESM-Mitglied dafür verantworten muss. Die Mitglieder der einzigen Kontroll-Instanz werden vom ESM selbst bestimmt.


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