Diskussionen über Bargeldabschaffung gehen weiter

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Die Diskussion innerhalb der Deutschen Bundesbank über den Sinn und Fortbestand des Bargeldes findet eine Fortsetzung. Das „selbstverständliche Festhalten“ an Bargeld wird inzwischen relativiert.

Bargeld
Diskussionen gehen weiter - Nichts ist geklärt

Obwohl die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bundesbank erklärten, dass die Abschaffung des 500-Euro-Scheines „überhaupt nichts“ mit einer Bargeldabschaffung zu tun hätten, werden die Diskussionen über Bargeld und dessen Fortbestand weitergeführt.

Scheine und Münzen seien noch immer ein beliebtes Zahlungsmittel. Seit der Einführung des Euro-Bargeldes habe sich der Bargeldumlauf auf inzwischen auf über eine Billion Euro mehr als vervierfacht, so die Bundesbank. Mit Ausnahme der USA habe Bargeld bezogen auf die Anzahl der Transaktionen in den untersuchten Ländern Bundesrepublik Deutschland, Australien, Frankreich, Kanada, Holland Österreich und den Vereinigten Staaten, überall einen Anteil von mehr als 50 Prozent. In Österreich werde das Bargeld sogar noch etwas mehr verwendet als in der Bundesrepublik, so Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank.

Bargeld wird als schnelles Zahlungsmittel wahrgenommen

Bargeld helfe dabei, die Ausgaben zu kontrollieren und den Haushalt zu planen. Güter und Dienstleistungen können mit Bargeld anonym bezahlt werden. Für das Bezahlen mit Bargeld ist keine technische Infrastruktur erforderlich und die Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs ist in Krisen- und Notsituationen sichergestellt.

„Vertrauen in eine Währung beginnt beim Bargeld“, so Bundesbank-Chef Jens Weidmann beim Symposium. Für den Euro gelte dies vielleicht umso mehr als für andere Währungen, da das gemeinsame Euro-Bargeld das „sichtbarste Symbol für die Europäische Integration“ sei. Bargeld habe somit einen „symbolischen Wert“.

„Klare Hinweise auf die Risiken“ durch Bargeld

Die Diskussionen um eine mögliche Bargeldabschaffung wurden u.a. von den Überlegungen der Bundesregierung beflügelt, den Bargeldtransfer auf höchstens 5.000 Euro zu beschränken. Der Bundesregierung ginge es bei diesem Vorstoß „keinesfalls um eine Abschaffung des Bargelds“, so Levin Holle, Leiter der Finanzmarktabteilung im Bundesfinanzministerium.

Von Polizeibehörden und Zoll gebe es jedoch „sehr klare Hinweise auf die Risiken“ von Bargeld, ebenso auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Der Missbrauch von Bargeld werde gerade durch die Anonymität unterstützt. Die Politik müsse daher zwischen individueller Freiheit und dem allgemeinen Schutz der Sicherheit der Bürger abwägen. Eine europaweite Lösung sei der nationalen vorzuziehen, so Holle.

Bargeldobergrenze beeinträchtigt Grundrechte

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier äußerte rechtliche Bedenken zur Bargeldobergrenze. Diese würde mehrere Grundrechte einschränken. Darunter fiele u.a. die Eigentums- und Vertragsfreiheit. Der Gesetzgeber brauche daher „legitime Gründe des Allgemeinwohls“, um eine Obergrenze zu definieren, so Papier. Derzeit seien keine Belege sichtbar, sondern lediglich „vordergründige Hoffnung“, die Bargeldbegrenzung könne der Verbrechensbekämpfung dienlich sein.


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