Arbeitsmarkt 2017: Nahles sieht Schattenseiten

Migrationskrise-


Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht offenbar im Jahr 2017 auf den deutschen Arbeitsmarkt die Auswirkungen der starken Migration in den vergangenen zwei Jahren zukommen. Das neue Jahr werde zwar mit Schwung betreten, aber die Anzahl der Arbeitslosen werde dennoch ansteigen.

Hunger
Migranten drängen auf den Arbeitsmarkt

Arbeitsministerin Nahles lobte am Dienstag den gegenwärtigen Zustand des deutschen Arbeitsmarktes. Knapp 44 Millionen Erwerbstätige lt. „letzten verfügbaren Daten“ markierten einen neuen Höchststand. Im Oktober 2016 seien 363.000 mehr Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen als noch ein Jahr zuvor. „Der deutsche Arbeitsmarkt geht stark ins neue Jahr“, so Nahles.

Es spreche viel dafür, dass dem Arbeitsmarkt auch im Jahr 2017 der Schwung erhalten auf aufnahmefähig bleibt. Die Nachfrage nach Arbeitskräften sei unverändert hoch und liege nach einem weiteren Anstieg bis zum Jahresende deutlich höher als im Vorjahr. Das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot lag im dritten Quartal 2016 mit 961.000 Stellen um neun Prozent über dem Niveau ein Jahr zuvor.

Die Zahl der Arbeitslosigkeit werde angesichts der laufenden „Fluchtmigration“ voraussichtlich ansteigen. „Mit dem Abschluss ihrer Asylverfahren kommen vermehrt Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt“, so die Bundesarbeitsministerin. Es werde voraussichtlich auch einen Anstieg bei der Zahl derer geben, die mit integrations- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gefördert werden. Im neuen Jahr bleibe daher die Fortsetzung und die Ausweitung dieser Anstrengungen eine zentrale Aufgabe.

Temporärer Schutz für Schutzbedürftige oder gezielte Migration?

Die Erfordernisse für „erhöhte Anstrengungen“ schuf sich die Bundesregierung allerdings zu einem Großteil selbst. Anfang August 2016 setzte das Arbeitsministerium die Vorrangprüfung bei der Beschäftigung Geduldeten und Asylbewerbern in weiten Teilen der Bundesrepublik außer Kraft. Durch die Gleichstellung der Flüchtlinge mit den einheimischen Arbeitssuchenden soll den Asylbewerbern und Geduldeten der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Für Asylbewerber aus „sicheren Herkunftsländern“ gelte diese Erleichterung jedoch nicht. Während des Asylverfahrens unterliegen diese Menschen einem Beschäftigungsverbot. Die Regelung soll für die kommenden drei Jahre gelten.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hierzu:
„Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, die vom Bundesamt einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.“

und

„Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen, haben bestimmte Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt.“

Bundesarbeitsministerin Nahles zur Außerkraftsetzung der Vorrangprüfung: Dies sei „ein weiterer Baustein für eine erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns kommen und Fuß fassen wollen“ (Zeit.de).

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Maßnahme der Bundesregierung. Die Kritik war jedoch nicht gegen die Gleichstellung der Flüchtlinge mit einheimischen Arbeitssuchenden gerichtet, sondern stand im Bezug auf den falschen Ansatz. Die Vorrangprüfung sei nicht das ausschlaggebende Problem, sondern das langwierige Erlaubnisverfahren bei der Ausländerbehörde.

Die Maßnahmen der Bundesregierung deuten weniger auf einen temporären Schutz für Schutzbedürftige, sondern vielmehr auf eine gezielt dauerhafte Migration der Ankömmlinge hin.


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