Anzahl ausgefallener Arbeitsstunden auf „Normal-Maß“

Arbeitsmarkt-


Die Anzahl der durch Streiks ausgefallenen Arbeitsstunden ist im vergangenen Jahr wieder auf das Niveau der vergangenen zehn Jahre gefallen. Der soziale Frieden kehrt zurück, so IW Köln.

Streik
Streik: Niederlegung der Arbeit

Im Jahr 2016 fielen aufgrund von Streiks der Arbeitnehmer rund 235.000 Arbeitstage aus. Zwar weniger durch Arbeitskämpfe ausgefallene Tage wie ein Jahr zuvor, aber immer noch der dritthöchste Wert der vergangenen zehn Jahre, so das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen sei „Streikland Nummer eins“.

Das Jahr 2015 stellte mit mehr als einer Millionen durch Streiks ausgefallener Arbeitstage ein Rekordjahr dar. Im vergangenen Jahr fiel die Zahl deutlich zurück. Die knapp 235.000 ausgefallenen Arbeitstage liegen ziemlich genau beim Durchschnittswert von rund 237.000 Tage der vergangenen zehn Jahre. Das Institut geht davon aus, dass es im Jahr 2017 „noch friedlicher zugehen“ wird.

Wichtige dauerhafte Konflikte seien bis jetzt vermieden worden, auch wenn im ersten Quartal Warnstreiks im Öffentlichen Dienst, in der Textilindustrie, in der Stahlindustrie und derzeit noch bei Amazon durchgeführt wurden. Die Piloten der Lufthansa sowie die Lokführer der Deutschen Bahn fanden mit ihren Arbeitgebern eine Einigung, so IW. Eine Eskalation bei den noch anstehenden Tarifverhandlungen u.a. im Handel, im Handwerk und bei den Versicherungen sei nicht zu erwarten.

Im Jahr 2016 fiel fast ein Drittel aller durch Arbeitskämpfe verlorenen Arbeitstage im Bundesland Nordrhein-Westfalen an. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre kommt Nordrhein-Westfalen nur auf ein knappes Viertel. Im vergangenen Jahr kamen Baden-Württemberg auf 21 Prozent und Bayern auf 13 Prozent.

Nach 2010 wandten die Arbeitgeber im vergangenen Jahr das erste Mal wieder die Aussperrung von Arbeitnehmern an. Auf diese Maßnahme entfielen lt. dem Institut nur 352 Arbeitstage. Arbeitgeber wie z.B. der Geldtransporteur Prosegur nutzten dieses Instrument in Arbeitskämpfen in der Regeln nicht mehr, „um den Betriebsfrieden nicht zu gefährden“.

„Deutschland kehrt allmählich wieder zu einem seiner wichtigsten Standortvorteile zurück: dem sozialen Frieden“, so IW.

Die Botschaft: „Wer streikt stiftet sozialen Unfrieden“

Aus der Aufstellung der angefallenen Ausfallzeiten durch Streiks kann die Nähe des Kölner Instituts zu den Arbeitgebern leicht herausgelesen werden. Im Umkehrschluss: Wer streikt, stört den Frieden im Betrieb sowie den sozialen Frieden im Land. „Streiker sind Unruhestifter“. Mit der Bewertung als „wichtigster Standortvorteil“ wurde der verdeckte Hinweis auf die „Gefährdung der Arbeitsplätze“ durch Streiks gleich mit eingebaut.

In der Bundesrepublik fielen während den Jahren 2006 und 2015 im Schnitt pro Tausend Beschäftigte 7 Personentage jährlich aus. In Spanien lag die Zahl bei 62 und in Frankreich bei 117 Tagen, so die von Spiegel Online präsentierte IW-Studie. Welche Beschreibung würde das Kölner Institut für den „sozialen Zustand“ in Frankreich anwenden?

Die Seltenheit von Aussperrungen durch den Arbeitgebern dürfte weniger in der Wahrung des Betriebsfriedens als am Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 27.06.1995 (1 AZR 1016/94) liegen:

„Die Aussperrung bedarf einer eindeutigen Erklärung des Arbeitgebers. Hieran fehlt es, wenn bei der Schließung des Betriebes unklar bleibt, ob der Arbeitgeber lediglich auf streikbedingte Betriebsstörungen reagieren oder selbst eine Kampfmaßnahme ergreifen will.“

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„Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das sog. Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko. Er muß den Lohn also auch dann zahlen, wenn er Arbeitnehmer ohne sein Verschulden aus betriebstechnischen Gründen nicht beschäftigen kann (Betriebsrisiko) oder wenn die Fortsetzung des Betriebes etwa wegen Auftrags- oder Absatzmangels wirtschaftlich sinnlos wird (Wirtschaftsrisiko).“

Mit diesem Urteil sind die Hürden für eine Aussperrung deutlich höher gelegt worden.


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